Allgemeine Geschäftsbedingungen
FlexFlow GmbH
Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FlexFlow GmbH, Botenrainstrasse 4, 8735 St. Gallenkappel (nachfolgend „FlexFlow“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von FlexFlow mit ihren Kunden.
FlexFlow bietet ihren Kunden Artikel an im Bereich Baustoffe aller Art, insbesondere Kiesverfestigungsmittel, Pflasterfugenmörtel, Reiniger und Betoninjektionen. Weiter erbringt FlexFlow Beratungen und Ausführungen von Montagen, selbst und/oder durch Montagepartner (nachfolgend «Dienstleistungen»). FlexFlow besitzt und betreibt dafür die Website www.flex-flow.ch.
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit FlexFlow geschäftliche Beziehungen pflegt.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch FlexFlow.
Der Kunde bestätigt beim Artikelkauf und/oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und bei der Nutzung von www.flex-flow.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschliesslich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Informationen von FlexFlow
Prospekt- und Werbematerial von FlexFlow sowie die Website www.flex-flow.ch und Posts auf Social-Media-Kanälen beinhalten Informationen über Artikel und Dienstleistungen. Preis-, Sortiments- und Angebotsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Artikel-, Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben sowie Preise) sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist ausdrücklich anders vermerkt. FlexFlow bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, kann dafür jedoch weder ausdrücklich noch stillschweigend Gewähr leisten. FlexFlow
FlexFlow kann keine Garantie abgeben, dass angebotene Artikel zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind und alle angebotenen Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich vor Vertragsschluss jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise brutto in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer (MWST).
Die Versand- und Zollkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen. Versandkosten werden im Bestellprozess separat ausgewiesen.
FlexFlow rechnet ihren Aufwand für Dienstleistungen grundsätzlich gemäss vertraglicher Vereinbarung mit dem Kunden ab. Der in der jeweiligen Offerte respektive im jeweiligen Vertrag aufgeführte Preis ist, vorbehaltlich nachträglicher Änderungswünsche des Kunden oder unvorhersehbarer, von FlexFlow nicht zu vertretender Umstände, ein verbindlicher Pauschalpreis. Mehraufwände werden nur für solche nachträglichen Änderungswünsche des Kunden oder für unvorhersehbare, von FlexFlow nicht zu vertretende Umstände nach vorgängiger Information des Kunden nach den aktuellen Ansätzen zusätzlich in Rechnung gestellt. FlexFlow orientiert den Kunden über absehbare Mehraufwände vorgängig. Der Kunde hat die effektiv angefallenen, vorgängig mitgeteilten Mehraufwände zu vergüten.
Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann FlexFlow Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen für zukünftige Angebote und noch nicht abgeschlossene Verträge vornehmen; für bereits abgeschlossene Verträge sind Preisänderungen nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus einer vertraglich vorgesehenen Preisanpassungsklausel ergibt.
Dauert die Ausführung des entsprechenden Auftrags länger als 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, ist FlexFlow berechtigt, bei nachweislich erheblichen Erhöhungen der Material- und/oder Lohnkosten eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. FlexFlow informiert den Kunden vorgängig schriftlich über die Preisanpassung. Übersteigt die Preisanpassung 10 % der ursprünglichen Auftragssumme, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innert 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu kündigen.
Vertragsabschluss
Die Angebote und Offerten von FlexFlow stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und Artikel zu bestellen respektive zu erwerben. Die Angebote und Offerten sind für FlexFlow nicht bindend. Vor Vertragsschluss von der FlexFlow bekannt gegebene Angebote, Termine und Fristen sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertragsabschluss kommt mit der Auftrags- respektive Bestellbestätigung durch FlexFlow und, beim Artikelkauf im Online-Shop, mit der erfolgten Zahlung des Kunden, zustande.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der bestellte Artikel nicht geliefert werden kann, ist FlexFlow berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits ganz oder teilweise bei FlexFlow eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden entsprechend zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde entsprechend von der Zahlungspflicht befreit.
FlexFlow ist im Falle einer teilweisen oder ganzen Vertragsauflösung wegen Nichtlieferbarkeit des bestellten Artikels nur zur Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen verpflichtet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit
Widerrufsrecht beim Online-Artikelkauf
Der Kunde hat beim Online-Artikelkauf das Recht, während 14 Tagen nach Erhalt (bei Teillieferungen des letzten Artikels und bei regelmässiger Lieferung des ersten Artikels), den Vertrag mit FlexFlow zu widerrufen. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde FlexFlow den Widerruf fristgerecht anzeigt (per E-Mail an info@flexflow.ch). Der Kunde kann dazu auch das auf www.flexflow.ch zum Download bereitstehende Widerrufsformular benutzen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Wahrung des Widerrufsrechts reicht es aus, wenn der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der vorgenannten 14-Tage-Frist abschickt. Das vertragliche Widerrufsrecht lässt die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.
Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zur Rückabwicklung des Vertrages zwischen dem Kunden und der FlexFlow.
Der Kunde hat den betreffenden Artikel spätestens 14 Tage seit erfolgter Mitteilung des Widerrufs an FlexFlow zurückzusenden. Diese Frist wird mit Absenden der Ware innert der vorgenannten Frist gewahrt. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
Eine allenfalls bereits geleistete Zahlung sowie beim Artikelkauf die Lieferkosten (Standardlieferung), nicht aber die Kosten der Rücksendung, werden innerhalb von 14 Tagen seit Eingang des Widerrufs bei FlexFlow dem Kunden zurückerstattet. Für diese Rückerstattung verwendet FlexFlow dasselbe Zahlungsmittel, welches der Kunde für seine Zahlung eingesetzt hat. FlexFlow kann die Rückzahlung zurückhalten, bis sie die betreffenden Waren zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbringt, die Waren zurückgeschickt zu haben. Das vertragliche Widerrufsrecht lässt die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.
FlexFlow behält sich vor, für Beschädigungen, übermässige Abnutzung oder Wertverlust aufgrund unsachgemässen Umgangs eine angemessene Entschädigung zu verlangen und die Wertminderung vom bereits bezahlten Kaufpreis abzuziehen oder dem Kunden in Rechnung zu stellen.
In folgenden Fällen besteht kein Widerrufsrecht:
- wenn der Vertrag die Lieferung von Artikeln zum Gegenstand hat, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden massgeblich ist oder bei Artikeln, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind;
- bei Artikeln, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- bei Artikeln, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr unversehrt und vollständig zurückgegeben werden können, insbesondere wenn die Originalverpackung geöffnet, beschädigt oder die Ware bereits verwendet wurde;
- bei Artikeln, deren Preis von Schwankungen auf dem Rohstoff- oder Beschaffungsmarkt abhängt, auf die FlexFlow keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können;
Das Widerrufsrecht erlischt bei versiegelten Baustoffen (insbesondere Kiesverfestigungsmitteln, Pflasterfugenmörteln, Reinigern und Betoninjektionsprodukten), wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt oder die Ware bereits verwendet wurde.
Zahlungsmodalitäten
Beim Online-Shop stehen dem Kunden die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmittel zur Verfügung.
Mit der Wahl eines Online-Zahlungsmittels ermächtigt der Kunde FlexFlow, die Zahlung auf dem entsprechenden Weg einzuziehen.
Bei Zahlung mit Rechnung ist der Kunde verpflichtet, die von FlexFlow in Rechnung gestellten Beträge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum beziehungsweise innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinse in der Höhe von 5 % pro Jahr sowie Ersatz eines weiteren Verzugsschadens (insbesondere Inkassokosten). Für jede schriftliche Mahnung (per E-Mail oder Post) fällt zu Lasten des Kunden eine Mahngebühr von CHF 25.— an.
FlexFlow behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen, insbesondere bei Neukunden.
Bei Nichtbezahlung innert Frist ist FlexFlow berechtigt, jede weitere Leistung zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen FlexFlow ist nicht zulässig.
Bei Dienstleistungen gelten zudem folgende Zahlungsbedingungen:
- Vertragssumme bis CHF 50'000.
30 % der Vertragssumme bei Vertragsabschluss,
40 % der Vertragssumme bei Arbeitsbeginn.
30 % der Vertragssumme nach abgeschlossener und abgenommener Arbeit als
Schlussrechnung.
- Vertragssumme über CHF 50'000.
Akontorechnungen nach Arbeitsfortschritt bis maximal 90 % der Vertragssumme
10 % der Vertragssumme nach abgeschlossener und abgenommener Arbeit als
Schlussrechnung.
Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge
Die Lieferungen von Artikeln aus dem Online-Shop werden an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt. Die Lieferfrist beträgt in der Regel 3 bis 5 Werktage. Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde darüber zeitnah informiert. Lieferverzögerungen begründen grundsätzlich weder einen sofortigen Rücktritts- noch einen Schadenersatzanspruch. Der Kunde kann jedoch nach unbenütztem Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist bezüglich der betroffenen Artikel vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Mit Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens aber mit dem Versand gehen Nutzen und Gefahr an den Artikeln auf den Kunden über.
Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann FlexFlow den Vertrag nach einer schriftlichen Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Artikel sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche FlexFlow Gewähr leistet, innert 7 Kalendertagen schriftlich per E-Mail an FlexFlow anzuzeigen, ansonsten die Lieferung als genehmigt gilt.
Rücksendungen an FlexFlow erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat den Artikel originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer Beschreibung des Mangels an FlexFlow zurückzuschicken.
Ergibt sich bei der Prüfung durch FlexFlow, dass der Artikel keine feststellbaren Mängel aufweist oder dieser nicht unter die gesetzliche oder vertragliche Gewährleistung fällt, kann FlexFlow die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
Pflichten von FlexFlow
Dienstleistungen
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt FlexFlow ihre Verpflichtungen durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. FlexFlow ist bestrebt, ihr erteilte Aufträge sach-, fach- und termingerecht auszuführen.
FlexFlow berücksichtigt nach Möglichkeit nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, sofern diese ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich sind. Fallen dabei zusätzliche Aufwendungen und/oder Kosten an, teilt FlexFlow dies dem Kunden vorgängig mit. Der Kunde hat kein Recht auf Verlängerung von vereinbarten, zeitlich begrenzten Dienstleistungen.
Grundsätzlich gilt der Sitz von FlexFlow als Erfüllungsort, es sei denn, es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.
Bei eigener Verhinderung ist FlexFlow berechtigt, vereinbarte Termine zu verschieben und Alternativdaten vorzuschlagen.
FlexFlow hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten in eigener Verantwortung Hilfspersonen und Montagepartner beizuziehen; Vertragspartner des Kunden bleibt stets FlexFlow.
Pflichten des Kunden
Bei Lieferungen und Dienstleistungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Lieferort frei zugänglich ist. Mobiliar und Ähnliches hat der Kunde vorgängig zu entfernen. Ist dies dem Kunden nicht möglich, übernimmt FlexFlow das Räumen des Lieferortes gegen eine zusätzliche Vergütung.
Falls den Monteuren von FlexFlow keine Parkplätze zur Verfügung stehen, werden die anfallenden Parkgebühren dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat zudem gemäss Vereinbarung sämtliche notwendigen Pläne und Gewerke sowie das benötigte eigene Montagematerial mass- und termingerecht bereitzustellen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht oder nicht genügend nach, ist FlexFlow berechtigt, die Lieferung oder Montage zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jegliche Schadenersatzpflicht wird abgelehnt. Bei Terminverschiebungen gehen sämtliche sich daraus ergebenden Mehrkosten zulasten des Kunden.
Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge
FlexFlow ist bestrebt, vereinbarte Termine bestmöglich einzuhalten. Auch aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände sind jedoch sämtliche Terminangaben als unverbindliche Richttermine anzusehen.
Bei Verzögerungen ist FlexFlow bestrebt, den Kunden so aktuell wie möglich über den Stand zu informieren. FlexFlow ist berechtigt, Termine gemäss eigener Entscheidung auch kurzfristig zu verschieben.
FlexFlow ist berechtigt, ihre Montagearbeiten sofort zu unterbrechen, wenn FlexFlow der Ansicht ist, die Sicherheitsanforderungen seien, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr gewährleistet.
Teildienstleistungen sind zulässig und berechtigen den Kunden ausdrücklich nicht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen.
Nutzen und Gefahr gehen nach erfolgter Montage durch FlexFlow auf den Kunden über.
Ist die Montage nicht möglich oder verweigert der Kunde die Annahme der Leistung, kann FlexFlow den Vertrag nach einer schriftlichen Rüge-Mitteilung an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen. FlexFlow haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch Dritte verursacht wurden.
Bei Waren, welche die Monteure im Einverständnis mit dem Kunden vom Montageort mitnehmen, verzichtet der Kunde auf sämtliche Eigentumsrechte und Ansprüche. FlexFlow ist insbesondere ermächtigt, solche Waren auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
Der Kunde hat am Abladeort dafür zu sorgen, dass die Artikel sicher abgeladen und ohne Weiteres montiert werden können (insbesondere Zufahrt, Zugang zu Montagestellen, Stromanschluss). Ist nichts Abweichendes vereinbart, sind die notwendigen Hilfskräfte auf Kosten des Kunden bereitzustellen.
Es ist in der Verantwortung des Kunden, die Gewerke und Bauteile während der Montage ausreichend zu schützen.
Gewährleistung
a) Bei Artikeln
FlexFlow ist bestrebt, Artikel in einwandfreier Qualität zu liefern. Abweichungen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen sind vom Kunden zu tolerieren und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen übernimmt FlexFlow keine Gewährleistung. Verbrauchsmaterial und Verschleissteile begründen keine Gewährleistungsansprüche .
Für vom Kunden erworbene Artikel übernimmt FlexFlow eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Lieferdatum. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln liegt es im Ermessen von FlexFlow, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche zwingende Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.
Für vom Kunden eingebrachte oder zur Verfügung gestellte Materialien oder Gegenstände, welche auf Wunsch des Kunden bei oder in Artikel von FlexFlow eingebaut oder sonst wie verwendet werden, oder für vom Kunden selbst ausgeführte Arbeiten, wird, auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Artikel von FlexFlow, jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Stellt FlexFlow auf Pläne und Masse des Kunden ab, ist der Kunde dafür verantwortlich und entfällt dafür auch jegliche Gewährleistung.
b) Bei Dienstleistungen
FlexFlow verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
Bei Mängeln der von der FlexFlow erbrachten Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese durch FlexFlow selbst oder durch Montagepartner ausgeführt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach deren Entdeckung, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Erkennbarkeit zu melden.
Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln hat FlexFlow das Recht, die mangelhafte Dienstleistung innert angemessener Frist nachzubessern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie nicht möglich, kann der Kunde wahlweise eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder – bei schwerwiegenden Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung oder eigenmächtige Änderungen durch den Kunden entstehen, wird keine Gewähr übernommen. Ebenso wird keine Gewähr für Leistungen übernommen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entgegen fachlicher Empfehlung erbracht wurden.
Gewährleistungsansprüche aus gewöhnlichen Dienstleistungen (einschliesslich Beratungen sowie Dienstleistungen, die nicht Bauwerke betreffen) verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist. Für Werke an Bauwerken gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Haftung
FlexFlow haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von FlexFlow oder von deren Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Für Personenschäden sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftpflichtrechts haftet FlexFlow uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FlexFlow allein bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden; im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von FlexFlow jederzeit geändert werden. Preisänderungen bleiben vorbehalten und können jederzeit und ohne Vorankündigung vorgenommen werden, gelten jedoch ausschliesslich für zukünftige Angebote sowie für Verträge, die im Zeitpunkt der Preisänderung noch nicht abgeschlossen sind. Für bereits abgeschlossene Verträge sind Preisänderungen nur zulässig, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde oder wenn eine vertragliche Preisanpassungsklausel dies vorsieht. Für Bestellungen im Online-Shop und sonstige Verträge gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung. Bei Dienstleistungen und Dienstleistungen mit Dauerschuldcharakter wird der Kunde vorab per E-Mail oder Post über die Änderung informiert. Die neue Version tritt in Kraft, wenn der Kunde nicht innert 14 Kalendertagen widerspricht; in diesem Fall gilt sein Schweigen als Zustimmung zur Änderung. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so gilt dies als ordentliche Kündigung des betreffenden Dauerschuldverhältnisses, und sowohl FlexFlow als auch der Kunde können dieses auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der abgelehnten Änderung hin beenden. Zwingende Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch FlexFlow, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Pandemien, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist FlexFlow während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann FlexFlow vom Vertrag zurücktreten. FlexFlow hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Lieferungen von Baustoffen sowie noch nicht erbrachte Dienstleistungen (einschliesslich Beratungen und Dienstleistungen) vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
Datenschutz
Der Schutz der Personendaten der Kunden ist FlexFlow wichtig. FlexFlow nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. FlexFlow verarbeitet und pflegt Personendaten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass FlexFlow seine Personendaten zum Zwecke der Erbringung ihrer Dienstleistungen bearbeitet und hierzu, soweit erforderlich, auch an Dritte (z.B. Logistik-, Zahlungs- oder Montagepartner) weitergibt. Der Kunde kann dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) widersprechen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass FlexFlow seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (Online oder Print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über zukommen zu lassen. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) widersprechen.
Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist St. Gallenkappel.
St. Gallenkappel, 1. Juni 2026